Arbeitskleidung

Zu einer hygienisch einwandfreien Produktion und Erzeugung von Honig gehört neben der betrieblichen Hygiene der Produktionsstätte auch eine geeignete Arbeitskleidung des Personals. Ein wesentlicher Bestandteil ist das Tragen von dem Verwendungszweck entsprechender Kleidung, die einen hohen Tragekomfort und Sauberkeit aufweist. Der Tragekomfort ist entscheidend für die Einsetzbarkeit und das Wohlbefinden des Tragenden. Entsprechend ist die Sauberkeit der verwendeten Kleidung ein Kriterium für die hygienische Produktion der Lebensmittel. Zum Umfang der Arbeitskleidung gehören Jacke, Hose, Haube oder Haarnetz, Schuhe oder eventuelle Derivate wie Kittel oder Schürzen. Die Sauberkeit der Kleidung kann nur gewährleistet werden, wenn diese regelmäßig gewechselt wird, spätestens aber wenn Verschmutzungen an der Kleidung auftreten. Zur besseren Reinigung sollte nur Kochwäsche als Arbeitskleidung zugelassen und verwendet werden, damit Verunreinigungen und eventuelle Keime oder Bakterien beim Waschen vollständig entfernt werden können.

Arbeitskleidung | Quelle: Dieter Schütz / pixelio.de
Die Arbeitskleidung für die Verarbeitung von Honig als Lebensmittel sollten den gültigen Hygienevorschriften entsprechen um ein einwandfreies Produkt zu erzeugen.Arbeitskleidung | Quelle: Dieter Schütz / pixelio.de

Es empfiehlt sich im Bereich der Lebensmittelproduktion weiße oder zumindest helle Kleidung zu tragen, damit Verschmutzungen zeitnahe erkannt werden können. In der Regel handelt es sich bei handelsüblicher Kleidung für den Lebensmittelbereich um reine Baumwolle oder einen Polyestermix mit hohem Baumwoll-Anteil. Dieser Naturstoff ist sehr atmungsaktiv und ermöglicht einen hohen Tragekomfort. Zudem können diese Kleidungsstücke oftmals bei 95° Celsius gewaschen werden. Kleidungsstücke mit zu starken Verunreinigungen, die auch nach dem Waschen nicht entfernt werden können sind auszusondern und zu ersetzen. Gleiches gilt bei Abnutzungserscheinungen oder augenscheinlichen Defekten an der Kleidung.

Beschaffung der Arbeitskleidung

Für das Personal sollte immer eine ausreichende Anzahl an Arbeitskleidung vorrätig sein, damit auch während einer Schicht die Kleidung bei Verunreinigungen gewechselt werden kann. Es obliegt dem Betrieb, ob Arbeitskleidung gestellt oder vom Personal selbstständig beschafft und durch wen die Reinigung vorgenommen wird. Es hat sich gezeigt, dass Kleidung öfter gewechselt wird, wenn diese durch den Betrieb gestellt und auch gewaschen wird. Nicht nur weil dies für die Mitarbeiter komfortabler und mit weniger Aufwand verbunden ist, sondern auch weil Wechselkleidung in ausreichender Anzahl gestellt wird. Weiterhin kann durch den betrieb dann sichergestellt werden, dass die Kleidung den Rahmenbedingungen entsprechend gewaschen wurde. Oftmals ist die Beschaffung einzelner Kleidungsstücke die den Anforderungen entsprechen mit hohen finanziellen Aufwendungen verbunden. Durch die Zentralbeschaffung können Staffelpreise und Mengenrabatte genutzt werden, die eine kostengünstigere Beschaffung ermöglichen. Entsprechend ist es auch möglich über einen Servicevertrag die Reinigung der Kleidung bei einer Wäscherei oder einem Dienstleister zu veranlassen, bei dem die Kleidung zu kalkulierbaren Kosten gereinigt und wieder Instand gesetzt wird. Weiterhin dient die zentrale Bereitstellung einem betrieblichen Zweck der Mitarbeitermotivation, da die Kosten nicht direkt auf die Mitarbeiter umgelegt werden bzw. neue Mitarbeiter nicht unmittelbar höhere Anfangsinvestitionen zur Aufnahme der Arbeitstätigkeit vornehmen müssen.

Umgang mit der Arbeitskleidung

Die Arbeitskleidung sollte von den Mitarbeitern regelmäßig gewechselt werden, nicht nur Verschmutzungen haften an der Kleidung sondern auch Schweiß und Gerüche, dies kann nicht nur zu einer Beeinträchtigung der produzierten Lebensmittel führen, sondern auch zu einer nachhaltigen Schädigung des Betriebsklimas. Für den Wechsel der Kleidung sollten im Betrieb klare und eindeutige Vorgaben bestehen, die schriftlich für alle Mitarbeiter verbindlich festzuhalten sind. Der Wechsel von verschmutzter Kleidung ist immer im Graubereich der Personalumkleiden vorzunehmen, ein Wechsel innerhalb der Produktionsstätte kann zu Verschmutzungen der Lebensmittel führen und ist strikt zu vermeiden. Zu den Pausen ist die Arbeitskleidung auszuziehen, damit keine Verschmutzungen durch Essen, Nikotin oder Straßenschmutz entstehen. Arbeitskleidung für die Produktion von Lebensmitteln sollte niemals in einem Schwarzbereich wie zum Beispiel auf der Straße oder außerhalb der Betriebsstätte getragen werden. Sie ist ihrer vordefinierten Bestimmung zu nutzen, welche sich ausschließlich auf die Produktionsräume beschränkt. Benutzte Arbeitskleidung ist bei einer Aufbewahrung zum erneuten Tragen oder der Ablage zur Reinigung nicht mit gewaschener Kleidung zu lagern oder vermischen. Auch ist diese nach der Benutzung zeitnahe zu reinigen nicht über Wochen aufzubewahren, damit Keime sich nicht ungehindert vermehren oder Schutz sich in den Fasern festsetzen kann. Auch die Arbeitsschuhe sind in regelmäßigen, am besten in täglichen bzw. wöchentlichen Rhythmen zu reinigen und desinfizieren. Verschlissenes Schuhwerk ist bei hygienischer oder Arbeitssicherheit relevanter Beeinträchtigung unverzüglich zu wechseln. In größeren Anlagen bietet sich der Einbau einer Desinfektionsanlage für Hände und Schuhe bei jedem Durchgang des Personals in den Weißbereich an.

Private Kleidung ist keine Arbeitskleidung

Generell gilt, dass normale Straßenkleidung und Schuhe nicht in der Produktionsstätte getragen werden dürfen. Für Besucher sind geeignete Maßnahmen durch Einmalschuhe, lange Jacke und Kopfhaube zum Tragen bereitzuhalten, andernfalls ist ein Betreten nicht zulässig. Gleiches gilt für Accessoires wie Handtaschen, Uhren, Ringe und Geldbörsen, diese sind vor dem Betreten der Betriebsstätte in geeigneten Einrichten wie zum Beispiel dem Spint oder Schließfächern zu verwahren und nicht am Körper oder in der Arbeitskleidung zu tragen. Verletzungen dieser Vorgaben sollten aus betrieblichem Hintergrund strikt geahndet werden und bei mehrfachem Verstoß auch personelle Konsequenzen nach sich ziehen. Als Betrieb sind sie für die Einhaltung der aufgestellten Hygienemaßnahmen zuständig und bei Fehlern und Versäumnissen auch haftbar.



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