Bienenpflege

Die Pflegezeit schließt sich unmittelbar an die letzte Schleuderung an, in dieser werden die Bienen auf die bevorstehende Winterzeit vorbereitet und die genommenen Vorräte wieder aufgestockt. Die Bienen benötigen diese imkerlichen Eingriffe zwingend um ausreichend gestärkt in die kalte Periode überführt werden zu können. Ein entscheidendes Ziel sowohl für den Imker als auch für den Bien ist die Schaffung von ausreichend Winterbienen, welche die weitere Pflege der Königin übernehmen und somit die Basis für ein stark auszuwinterndes Wirtschaftsvolk schaffen. Die Bienen können jetzt noch, sofern nicht bereits während der Trachtsaison geschehen, genügend Pollen in die Waben eintragen um im Frühjahr bei wärmeren Temperaturen unmittelbar mit der Bruttätigkeit beginnen zu können. Insbesondere Ableger benötigen für das noch ausgeprägte Brutgeschäft sehr viel Pollen welcher von den Bienen in ihren Pollenhöschen auch im Spätsommer und Herbst noch in den Stock getragen wird.

Pflegezeit | Quelle: Maja Dumat / flickr.com
Nach der Honigernte folgt für den Imker die Pflegezeit in welcher die Bienenvölker auf die Überwinterung vorbereitet werden müssen. Entscheidend ist die Behandlung der Bienen gegen die Varroa Milbe. Pflegezeit | Quelle: Maja Dumat / flickr.com

Sofern es die bestehende Bienenmasse erlaubt, sollte das Volk in zwei Zargen überwintert werden, dies bietet den Vorteil, dass während der Einfütterung die Bienen das Zuckerwasser in der oberen Zarge einlagern, während in der unteren Zargen noch gebrütet werden kann. Zwar werden auch die Futterkränze im Brutraum größer, trotzdem bleibt noch ausreichend Fläche für weitere Bienenbrut. In einzargigen Völkern werden die bestifteten Brutwaben, sofern nicht durch den Bien selbst geschehen, an eine Zargenseite geschoben, sodass eingetragenes Futter auf der anderen Seite eingelagert werden kann. Hierdurch kann das Wintervolk entsprechend ohne Futterabriss von einer auf die andere Seite wandern.

Auffüttern und Einfüttern

Sowohl das Auffüttern als auch das Einfüttern sind getrennt voneinander zu betrachten. Unmittelbar nach der letzten Schleuderung wird mit Beginn der Pflegezeit ein Teil des genommenen Wintervorrats wieder aufgefüttert, damit die Bienen ausreichend Nahrung während der Varroabehandlung haben. Es ist entscheidend, dass nach begonnener Auffütterung kein Honig mehr von den Wirtschaftsvölkern geerntet werden darf. Zur Auffütterung wird dem Bienenvolk etwa 5 Liter Flüssigfütter in einer Gabe gereicht, welche in spätestens 2 – 5 Tagen aufgenommen und verarbeitet sein sollte. Dieser kurze Anreiz veranlasst die Königin häufig nochmal die seit Juli langsam abflachende Bruttätigkeit wieder kurzzeitig zu steigern. Durch die Gabe von Futter als Nektor-Honigersatz können die Flugbienen sich zudem wesentlich mehr auf den Polleneintrag konzentrieren.
Nach Abschluss der darauf anstehenden Milbenbehandlung wird das Bienenvolk vollständig aufgefüttert, dies sollte spätestens Mitte September abgeschlossen sein. Dem Volk werden innerhalb der notwendigen 2 Wochen für den Eintrag in die Waben, etwa 10 – 18 Kg Zucker gelöst im Verhältnis 3:2 in Wasser in mehreren Gaben verabreicht. Je nach Witterung und Volkstärke kann eine Gabe etwa alle 2 – 5 Tage angeboten werden. Nach der endgültigen Einfütterung sollte nur noch ein sehr kleines Brutnest verbleiben, welches von ausgiebigen Futterkränzen umgeben ist.

Entmilbung in der Pflegezeit

Wahrscheinlich der für jeden Imker wichtigste Aspekt der Pflegezeit ist die massive Behandlung gegen die Varroamilbe. Erst nach dem nehmen des letzten Honigraums darf der Imker mit dem Einsatz von natürlichen Säuren an seinen Wirtschaftsvölkern beginnen. Für die erste Behandlung sollte sofern möglich eine Langzeitbehandlung über einen Zeitraum von mindestens 7 Tage, besser sogar 10 Tage gewählt werden. Die optimale Verdunstungsmenge beträgt je Zarge und Tag etwa 7 – 8 ml Ameisensäure. Vor der Behandlung muss der natürliche Milbenfall über die Windel kontrolliert und anschließend mit den Entmilbungsergebnissen vergleichen werden um den Erfolg der Behandlung sicherzustellen. Bereits bei der ersten Behandlungswelle wird ein Großteil der Milbenlast aus dem Volk genommen, der Behandlungserfolg einer ersten Entmilbung liegt zwischen 80% – 95%. Im Anschluss an die erste Entmilbung findet die vollständige Einfütterung statt, während dieser sollte auf den Einsatz von Ameisensäure verzichtet werden, denn die Bienen würden andernfalls den Eintrag von Zuckerwasser nur noch spärlich vornehmen. Dies könnte das Risiko beinhalten, dass die Zuckerlösung aufgrund ihres hohen Wassergehalts verdirbt.

Etwa 2 – 3 Wochen nach der ersten Behandlung mit Ameisensäure wird die zweite Behandlung durchgeführt, diese kann ebenfalls mit einem identischen Verfahren erfolgen oder auch durch ein ergänzendes Verfahren optimiert werden. Einige Imker nutzen in dieser zweiten Welle gegen die Varroamilbe ein anderes Präparat wie zum Beispiel Thymol um eine Risikostreuung bei Fehlanwendung oder der Resistenzbildung vorzunehmen. Zu bedenken ist, dass auch während dieser zweiten Durchführung immer noch offene und verschlossene Brut im Volk ist, sodass die meisten Behandlungsmittel nur gegen die Milben auf den Bienen und Waben wirken. Die Windeldiagnose nach der zweiten Behandlung sollte einen wesentlich verringerten Milbenabfall hervorbringen als nach der ersten Behandlung.

Umweiseln in der Pflegezeit

Die Pflegezeit bietet sich gerade für die Tätigkeit des Umweiselns von Königinnen hervorragend an. Gerade Imker mit wirtschaftlichem Hintergrund belassen die Königinnen nur 1 – 2 Jahre, dem Höhepunkt ihrer Legeleistung, in den Wirtschaftsvölkern und tauschen diese dann durch eine jüngere und noch leistungsstarke Königin aus. Im Rahmen der Standerneuerung wurden sicher bereits im Mai bis Juli genügend Begattungsableger gebildet, deren Königinnen sich jetzt in maximaler Eiablage befinden. Zur Einweiselung wird die alte Königin entfernt und die Neue kann zu dieser Jahreszeit problemlos unter Verschluss dem weisellosen Wirtschaftsvolk zugehängt werden. Eine andere Methode wäre es, den gesamten Ableger inklusive Bienen und Brut als Ganzes in das entweiselte Wirtschaftsvolk zu geben. Die Königin wäre durch ihre eigenen Bienen geschützt und das Wirtschaftsvolk kann durch die größere Bienenmasse schneller den Geruch der neuen Königin annehmen.

Winterkontrolle

Mit der letzten Behandlung endet aber nicht die Pflegezeit durch den Imker. Während des Winters, in dem die Bienen nur sehr selten ihre Wintertraube verlassen, hat der Imker die Sorgfalt für den Bienenstand zu übernehmen. Neben der Kontrolle der Fluglöcher auf Gemüll oder gar dem Eindringen von Mäusen und anderen Nagern ist auch eine stetige Kontrolle des natürlichen Milbenfalls zu übernehmen. Sollte dieser sich trotz intensiver Behandlung im Spätsommer über dem Schwellwert von 1 Milbe am Tag bewegen, sind die Bienenvölker im Dezember einmalig mit Oxalsäure zu behandeln. Diese wirkt ausschließlich gegen die Milben auf den Bienen. Da in den kalten Monaten nicht mit erheblicher Bruttätigkeit zu rechnen ist, können nahezu alle Milben bei dieser Restentmilbung abgetötet werden.



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