Honigverordnung

Die aktuelle Honigverordnung, umgangssprachlich auch HonigV genannt, wurde in ihrer heutigen Fassung vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 16.01.2004 erlassen und löste die bis dato im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerte HonigV (BGBl. I S. 3391) vom Dezember 1976 ab. Die Honigverordnung ist dem Lebensmittelrecht zugeordnet und Gründet sich auf dem Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz. Die Verordnung regelt die Qualitätsmindestanforderungen an Honig welcher für den direkten und indirekten Verzehr, sowie für den Weitervertrieb hergestellt wird. Weiterhin regelt sie die Verwendung und Definition von nicht zum direkten Verzehr geeignetem Honig, dieser wird als Backhonig beschrieben und ist nur für die industrielle Weiterverarbeitung zulässig. Zusätzlich darf dieser Honig nur mit einer gesonderten Kennzeichnung als „Backhonig“ vertrieben werden.

Honigverordnung | Quelle: Maja Dumat / flickr.com
Jeder in Deutschland vertriebene Honig unterliegt der Honigverordnung, welche die rechtlichen Rahmenbedingungen des Lebensmittels verankert.Honigverordnung | Quelle: Maja Dumat / flickr.com

Grundsätzlich beschreibt die Verordnung, dass Honig nur unbelassen als Honig bezeichnet und verkauft werden, dem weder Stoffe zugesetzt noch entfernt werden dürfen. Sie umfasst jeden Honig und auch jedes weiterverarbeitete Honigprodukt, wie zum Beispiel Backhonig. Sofern Honig als Lebensmittel gewerbsmäßig in den Handel oder in Umlauf gebracht wird, findet die Honigverordnung unmittelbar Anwendung. Ihr Wirkungsbereich umfasst die gesamte Bundesrepublik Deutschland und regelt auch die Kennzeichnung von importiertem Honig aus der Europäischen Staatengemeinschaft und nicht EG Ländern. Eine Kennzeichnung von importiertem und ggf. gemischten Honig ist nach folgenden Kennzeichnungen vorgeschrieben: „Mischung von Honig aus EG-Ländern“, „Mischung von Honig aus Nicht-EG-Ländern“ und „Mischung von Honig aus EG-Ländern und Nicht-EG-Ländern“.

Weiterhin darf Honig einen regionalen Namenszusatz tragen, wenn dieser ausschließlich aus dieser Region stammt. Diese Kennzeichnung soll die Qualität und Güte eines in dieser Region hergestellten Honigs unterstreichen, ein bekanntes Beispiel ist der Heidehonig aus der Lüneburger Heide. Neben der definierten Ortsangabe wird auch eine Zusätzliche Sortenbeschreibung mit angegeben. Diese ist nur dann zulässig, wenn ein Großteil des enthaltenen Nektars und Pollen von der angegebenen Pflanzenart stammt. Eine genaue Feststellung der Sortentracht erfolgt für visuelle, geschmackliche und mikroskopische Selektion. Im Honig befinden sich immer auch Pollen des eingetragenen Nektars, durch die Auszählung der bestimmbaren Pollen ist eine Definition Sorte und der Grad der Sortenreinheit möglich. Die Honigverordnung schützt in Deutschland den Honig vor unerwünschten Derivaten, insbesondere die Anreicherung mit Aromen oder kostengünstigeren Zuckerlösungen sind strengstens verboten. Wird ein Honig mit besonderen Aromen verfeinert, muss dies auch im Produktnamen vermerkt werden, ein Verkauf ausschließlich als Honig entspricht nicht mehr der Honigverordnung.

Externe Informationen

Auf diesen Seiten finden Sie weitere Informationen zu dem Thema „Honigverordnung“. Auf die Inhalte der bereitgestellten Seiten haben wir keinen Einfluss und sind für diese auch nicht verantwortlich. Die Webseiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf ihren Inhalt und ihre Relevanz geprüft, auf zwischenzeitliche Änderungen haben wir aber keinen Einfluss.

Honig: Honig köstlich und gesund


Die Autorin beschreibt in Ihrem Honigbuch detailliert und umfassend die Bedeutung des Honigs, seiner Einsatzgebiete und der Wirkung auf die menschliche Gesundheit. Neben der Betrachtung als Nahrungsmittel wird auch auf die prophylaktische und therapeutische Wirkung eingegangen.

Autor: Renate Frank
Verlag: Ulmer (Eugen)
Taschenbuch: 126 Seiten
Direkt bei Amazon kaufen



Hilf mit

Dieser Artikel wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, trotzdem kann es vorkommen, dass Informationen schwer verständlich oder fehlerhaft sind. Sollten Sie einen inhaltlichen oder orthographischen Fehler feststellen, dann senden Sie uns bitte eine E-Mail mit der entsprechenden Textpassage und Ihren Anmerkung. Wir werden nach einer Prüfung den Text unmittelbar korrigieren. Einige Artikel enthalten noch keine Illustrationen, sollten Sie entsprechendes Bildmaterial zur Verfügung stellen können, senden Sie uns einfach eine E-Mail mit dem Bild, einer Urhebererklärung und dem Quellennachweis.

Informationen zu Beeventure

Das Internetportal Beeventure möchte Imkern und Interessierten eine Plattform zum Austausch von Informationen bieten und zur Diskussion anregen. Die Imkerei und damit auch die Honigbiene verschwinden zusehenst in Ermangelung an Nachwuchsimkern und Interessenten. Die Folgen für Natur, Landwirtschaft und Menschen sind nicht absehbar, sicher ist nur, dass die Biene einen wichtigen Beitrag zur Bestäubung vieler Kulturpflanzen leistet und ohne diese mit geringeren Ernten zu rechnen ist.

Beeventure - Informationen über Bienen und Imkerei

Konzept und Inhalt BeeVenture [2011 – 2020] / Design Parallelus [2011]