Gesundheitszeugnis

Ist man mit seinen Bienen unterwegs oder möchte Nachzuchten seiner Völker als Ableger oder Jungvölker verkaufen, ist oft die Erstellung eines Gesundheitszeugnisses durch den zuständigen Veterinär notwendig. Sofern die Bienen in einem Radius größer als 2 Kilometer an einen anderen Wanderstand verbracht werden, auf dem nicht stetig eigene Bienenvölker stehen, ist eine Bescheinigung über die Freiheit von Amerikanischer Faulbrut ebenfalls notwendig. Hierzu wird aus den Bienenvölkern eine Futterkranzprobe entnommen, dies ist eine Probe des eingelagerten Honigs aus dem unmittelbaren Umfeld des Brutnestes. Die Probe sollte etwa einen gefüllten Esslöffel umfassen. In der Regel werden mehrere entnommene Proben der Bienenvölker an einem Stand zusammengefasst, da davon ausgegangen wird, dass die Kontamination eines Volkes mit AFB sich auch auf die anderen übertragen hat.

Gesundheitszeugnis | Quelle: birgitH / pixelio.de
Werden Bienen verkauft oder soll mit diesen gewandert werden, ist immer ein aktuelles Gesundheitszeugnis erforderlich.Gesundheitszeugnis | Quelle: birgitH / pixelio.de

Voraussetzung für die Erteilung eines Gesundheitszeugnisses ist die durch ein Labor bestätigte Freiheit von der Amerikanischen Faulbrut. Sofern sich die Bienenvölker, ganz gleich ob ein negativer oder positiver Befund vorliegt, innerhalb eines Sperrbezirks mit dieser meldepflichtigen Krankheit befinden, wird die Erteilung einer Verkaufs- oder Wandererlaubnis trotzdem verwehrt, um eventuell bis dahin eingeschleppte geringste Spuren nicht weiter zu verbreiten. Zudem ist das Einwandern in Sperrbezirke der AFB ebenfalls verboten, denn die Amerikanischen Faulbrut zählt zu einer der ansteckendsten und gefährlichsten Bienenkrankheiten, die bei Auftreten oder dem Verdacht unmittelbar an das zuständige Veterinäramt zu melden sind. Die AFB ist der Hauptgrund, weshalb ein Gesundheitszeugnis überhaupt für das Wandern mit den Bienen notwendig ist.

Die Erstellung eines Gesundheitszeugnisses wird durch den Bienenseuchensachverständigen oder den zuständigen Veterinär initiiert, hierzu wird durch den Zuständigen eine Futterkranzprobe entnommen und an ein Labor eingeschickt. Zwar ist die Entnahme und das Einsenden durch den Imker selbst auch möglich, hierbei wird aber nur die Freiheit der AFB attestiert aber in der Regel kein Gesundheitszeugnis ausgestellt. Dies ist nur möglich, wenn der Bienenseuchensachverständigen oder Veterinär bei der Entnahme anwesend war. Neben der Futterkranzentnahme machen sich die Zuständigen zudem ein Bild des allgemeinen Gesundheitszustandes der Bienenvölker, hierbei wird oftmals auch geprüft, ob Ruhr oder Kalkbrut ausgebrochen sind und in welcher Stärke und Verfassung sich die Bienenvölker befinden. Oftmals sind es schwache Völker mit geringen Selbstheilungskräften, die zum Ausbruch von Krankheiten führen.

Die Kosten für ein ausgestelltes Gesundheitszeugnis können stark variieren, die hauptsächlichen Kosten stammen zumeist durch die Anfahrtskosten von etwa 0,25 EUR je gefahrenen Kilometer. Sofern der Bienenseuchensachverständige in unmittelbarer Umgebung wohnt, sind diese meist sehr gering. Weiterhin kommen Laborkosten von circa 20,00 EUR je Beprobung und die Gebühren des Veterinärs für die Ausstellung des Gesundheitszeugnisses von weiteren 10,00 EUR hinzu. Eine Beprobung setzt sich aus den verschiedenen genommenen Einzelproben der Bienenvölker zusammen und umfasst etwa 6 – 10 Bienenvölker. Eine Einzelabnahme jedes Volkes ist zwar möglich, treibt die Kosten für die Attestierung der Freiheit von Amerikanischer Faulbrut aber unnötig in die Höhe. Nach der Probenname und Bezahlung kommt das Ergebnis der Proben nach circa 1 – 4 Wochen via Post direkt an den Imker gesandt. Das Gesundheitszeugnis ist etwa 9 Monate gültig, sodass eine Beprobung eine gesamte Bienen- und Wandersaison Gültigkeit besitzt. Über den Imkerverein ist die Prüfung der Amerikanischen Faulbrut auch möglich, die Vereine besitzen häufig Kontingente die über die Tierseuchenkasse bezahlt wurden. Zwar reichen diese nicht für die Prüfung aller Imker, trotzdem können in regelmäßige Turnus von etwa 4 – 6 Jahre alle Imker des Vereins geprüft werden.



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