Durch die seit Jahren sinkende Anzahl an Imkern und Bienenvölkern in der Bundesrepublik haben vereinzelte Bundesländer Förderprogramme aufgelegt mit denen Jungimker gewonnen und Altimker zum Ausbau ihrer Imkerei angehalten werden. Die Förderung der Hobby- und Berufsimkerei durch finanzielle Unterstützungen ist nicht in jedem Bundesland möglich, sondern wird nur bei weniger als der Hälfte der 16 deutschen Bundesländer überhaupt durchgeführt. Von Vorteil bei den angebotenen Förderprogrammen ist, dass auch Hobbyimkereien mit wenigen Bienenvölkern von den finanziellen Anreizen partizipieren können. Zudem sind diese Programme nicht auf Bestandsimkereien begrenzt, sondern auch zur Anfängerförderung vorgesehen. Ziel der Ministerien ist eine Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse, insbesondere jener der Honigerzeugnisse. Auch die Umstellung einer bestehenden Imkerei in eine Bioimkerei nach ökologischen Gesichtspunkten anerkannter Zertifizierungsverfahren ist in einigen Bundesländern förderfähig.
Gleichzeitig wird das Ziel verfolgt, die Bestäubung der Agrarkulturen zur gewährleisten bzw. zu stärken, sodass ein Synergieeffekt zwischen Bienenhaltern und Nutznießern wie Landwirte und Gartenbesitzern entsteht. Der Umfang der Fördermaßnahmen ist in den jeweiligen Bundesländern sehr unterschiedlich, oftmals wird aber auch der Kauf von Bienenvölkern, Bienenbeuten und zusätzlichem Gerät gefördert. Häufig müssen die Kosten für die Anschaffung Vorverauslagt und erst später mit Einreichung des Antrags erstattet werden. Die Zuweisung der Fördermittel erfolgt in der Regel nach Eingang der Anträge beim Ministerium. Voraussetzung zur Zuweisung von Fördermitteln für Jungimker ist häufig die vorhergehende Teilnahme an einer Imkerschulung, in welcher die wesentlichen Tätigkeiten und Fertigkeiten für den Betrieb einer eigenen Imkerei aufgezeigt und praktisch dargestellt werden.
In Abhängigkeit des fördernden Bundeslandes betragen die jährlich zur Verfügung gestellten Fördermittel mehrere 100 Tausend Euro. Aus diesem definierten Fördertopf wird jedem teilnehmenden Imker ein begrenzter Maximalbetrag von 1.000 – 10.000 Euro bereitgestellt, welcher sich an der Gesamtaufwendung der Investition orientiert. Gefördert wird in allen Bundesländern immer anteilig zwischen 25 – 50% bis zum Maximalbetrag. Ist ein Fördertopf für das Jahr ausgeschöpft, werden nachfolgend eingereichte Anträge nicht mehr in dem Jahr gefördert. Bei der Einreichung des Förderantrages ist durch den Antragsteller der Minimaltrag der Fördersumme zu beachten und bei der Einreichung nicht zu unterschreiten. Gefördert werden in Abhängigkeit der einzelnen Bundesländer technische Hilfsmitteln zur Honiggewinnung, Varroabehandlung, Honiguntersuchungen, Bienenvölker, sowie die Kosten zur Unterhaltung und Betrieb von Beleg- und Besamungsstellen. Damit ein Förderantrag bewilligt werden kann, muss der Imker in dem jeweiligen Bundesland ansässig sein und einen Bienenstand in diesem betreiben. Außerdem ist zu beachten, dass nach einem positiven Förderbescheid eine Zweckbindungsfrist und die Anschaffung innerhalb dieser Frist nicht wieder veräußert werden dürfen.
Förderprogramme für Imker und Landwirtschaft
Neben der direkten Förderung von Imkern bestehen auch Förderprogramme zur Unterstützung von Unternehmen der Landwirtschaft. Hierbei werden insbesondere Maßnahmen unterstützt, die der Erstellung von Bienenweideflächen zuträglich sind. Dies beinhaltet zum Beispiel die Anpflanzung von Zwischenfrüchten wie Phacelia oder Klee, aber auch die zeitlich befristete Stilllegung von Agrarflächen.