Die Drohnenbrütigkeit eines Volkes ist dann gegeben, wenn ausschließlich unbefruchtete Eier in den Zellen vorhanden sind. Dies ist für den Imker am besten sichtbar, wenn die Zellen bereits verdeckelt sind und sich die herausstehenden Drohnenzellen von der restlichen Wabenfläche abzeichnen. Es werden drei verschiedene Ursachen der Drohnenbrütigkeit unterschieden, bei denen es verschiedene Verfahrenswege zur Bewältigung des Problems gibt. In jedem Fall ist aber ein Eingreifen des Imkers unvermeidlich. Der Begriff Drohnenbrütig wird hierbei als Synonym verwendet, solange nicht klar ist, um welche Form es sich genau handelt.
Die am einfachsten zu bewältigende Form eines drohnenbrütigen Volkes ist die Buckelbrut. Die im Volk vorhandene Königin hat die Fähigkeit verloren befruchtete Eier abzulegen. Dieses, auch als Greisenbrütigkeit bezeichnete, Unvermögen kann nur durch den Austausch der Königin durch eine neue junge und begattete Königin behoben werden. Hierzu ist die alte Königin einzufangen und abzutöten, zudem ist eine Brutwabe sehr jungen Eier (1 – 3 Tage) aus einem anderen Wirtschaftvolk in das buckelbrütige Volk zu geben, damit diese Nachschaffungszellen erzeugen. Nach 9 Tagen, wenn die Brutwabe verdeckt ist, werden die Nachschaffungszellen entfernt und eine junge Königin über einen ausfresskäfig eingehängt. Es ist darauf zu achten, dass die neue Königin von den Bienen während des Ausfressens gefüttert und gepflegt wird, sollte die Bienen versuchen die Königin abzustechen, so befindet sich in der Regel noch eine Königin oder eine Afterweisel im Volk, welche vorher zu eliminieren ist.
Ebenso einfach zu beheben, wie ein Volk mit Buckelbrut ist die Fehlbrut. Hierbei ist eine junge Königin aufgrund von besonderen Umständen nicht begattet worden und legt nun unbefruchtete Eier. Grund für ein derartiges Verhalten ist in der Regel ein nicht zustande gekommender Jungfernflug, daher auch der Name Jungfernbrütigkeit. Sofern die äußeren Umstände aufgrund von Witterung oder ähnlichen Faktoren einen Begattungsflug nicht zugelassen haben, beginnt die Königin nach circa 6 Wochen nach dem Schlüpfen mit der Legetätigkeit auch wenn diese nicht begattet worden ist. Da kein Samen in der Samenblase vorhanden ist, können nur unbefruchtete Eier und somit ausschließlich Drohnen bestiftet werden. Mit dem Volk ist in gleicher Weise wie bei Buckelbrut zu verfahren. In der Regel kann aber aufgrund der zumeist schon vollständigen Verdeckelung der Brut auf die Zugabe einer Brutwabe verzichtet und die Königin nach etwa 2 Stunden der Weisellosigkeit in das Volk über einen Ausfresskäfig gegeben werden. Ein Volk mit einer fehlbrütigen Königin ist zumeist erst nach der Verdeckelung der Drohnenbrut zu erkennen, weil diese ebenfalls ein sehr flächendeckendes Brutnest erzeugen, welches in den ersten Tagen nach der Eiablage kaum von Brutwaben mit Arbeitsbienen zu unterscheiden ist.
Afterweisel – unbegattete Arbeitsbiene
Die echte Drohnenbrütigkeit tritt zumeist im Frühjahr oder Spätherbst auf, wenn kein oder nur noch ein sehr kleines Brutnest besteht. In der Regel waren zum Zeitpunkts des Versterbens der begatteten Königin nicht mehr ausreichend junge Brut im Volk, sodass aus einer oder mehreren Arbeitsbienen sogenannte Afterweiseln entstehen, dies im Körperbau den normalen Arbeitsbienen sehr ähnlich sind, aber Eier in die Zellen legen. Zu erkennen ist ein drohnenbrütiges Volk mit Afterweiseln über das uneinheitliche Brutnest, bei dem sich zumeist mehrere Eier in einer Zelle befinden, nicht über die gesamte Wabenfläche bestiftet wurde und die Eier zumeist an den Zellwänden geheftet wurden. Weil die eierlegenden Arbeitsbienen nicht zu erkennen sind, sollte zur Behandlung die Bildung eines Feglings genutzt werden. Anschließend ist dem Volk unmittelbar eine begattete Königin beizusetzen.
Als präventive Maßnahme gegen drohnenbrütige Völker hilft nur die rechtzeitige Erneuerung der Königin nach spätestens 2 Jahren. Ebenfalls ist ein sorgsamer Umgang mit den Bienen vorteilhaft, um die Königin bei der Durchsicht des Bienenvolkes nicht zu quetschen oder gar versehentlich zu töten. Nach spätestens 6 Wochen ab Auftreten der Drohnenbrütigkeit ist ein Totalverlust des Bienenvolkes unvermeidlich, dann nach spätestens 42 Tagen ist auch die letzte Arbeitsbiene am Ende ihres Lebenszyklus angekommen.