Versicherung

Versicherungen unterliegen dem Prinzip der kollektiven Risikoübernahme, indem viele Mitglieder in die Kasse der Versicherung einzahlen und bei einem Schadensfall aus diesen angesparten Geldmitteln der Schaden beglichen wird. Gleiches auch für die Imkerversicherung deren Prinzip nur funktioniert, wenn viele Imker regelmäßig ihre Beiträge entrichten und aus den angesammelten Geldern in einem Schadensfall wie zum Beispiel Sturmschäden, Wasserschäden oder Vandalismus ein Teil der Kosten von der Versicherung übernommen wird. Dem Imker wird somit die Möglichkeit gegeben, sein Hobby weiter fortführen zu können und muss nicht auf den vollen Kosten sitzen bleiben. In den meisten Versicherungen für Imker erfolgt aber keine vollständige Erstattung der entstandenen Kosten, sondern nur eine Rückzahlung anhand definierter Maximalbeträge je Volk, Ableger, Bienenstand oder Beute.

Versicherung | Quelle: Christian v.R. / pixelio.de
Über den Imkerverein können Imker sich kostengünstig auf Grundlage der Anzahl ihrer Völker versichern. Häufig sind die Versicherungen bereits Bestandteil der Mitgliedsbeiträge und decken Diebstahl und Vandalismus ab.Versicherung | Quelle: Christian v.R. / pixelio.de

Neben der persönlichen Haftpflichtversicherung eines jeden Imkers bieten die Imkervereine auch eigene Versicherungen für ihre Mitglieder an. Die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich nach der Anzahl der eigenen Völker, die zu entrichtenden jährlichen Beträgen betragen häufig aber nur wenige Euro. Oftmals sind diese Versicherungsleistungen bereits in den Mitgliedbeiträgen zum Imkerverein enthalten.

Rechtsschutzversicherung

Die am häufigsten angesprochene Versicherung ist jene der Rechtschutzversicherung. Gerade in Streitigkeiten wie zum Beispiel einem Bienenstich an Anwohnern oder Passanten kann der Schaden schnell zuzüglich der Anwalts-, Gerichts- und Entschädigungskosten mehrere hundert bis tausend Euro betragen. Die definierte Rechtschutzversicherung für Imker übernimmt diese Kosten für Rechtsanwälte, Entschädigung, Sachverständige u.v.m.

Es ist zu beachten, dass Streitigkeiten mit dem Verein bzw. dem Verband häufig nicht durch die Rechtschutzversicherung abgedeckt sind. Außerdem gilt der Versicherungsschutz nur für die Imkerei und dessen Wirkungsbereich. Eine Ergänzung durch eine eigene umfassende Rechtschutzversicherung ist sinnvoll.

Globalversicherung

Ein weiterer Bestandteil der über dem Verein angebotenen Versicherungspakete ist die Globalversicherung, mit der Schäden an Beuten, Bienen und Honig abgedeckt werden. Die Globalversicherung für Imker hat einen festgelegten Wirkungsbereich unter dessen Umständen sie für Schäden eintritt. Dies umfasst in erster Linie nahezu alle Bestandteile die auch durch eine Gebäudeversicherung abgedeckt werden wie Brand, Blitzschlag, Explosion, Schäden durch Einbruchdiebstahl und Raub, Vandalismus. Weiterhin sind häufig Elementarschäden wie Hochwasser und Überschwemmung, Sturm, Erdrutsch und Felssturz oder auch Hagel, Bodensenkung, Erdbeben und Schneedruck abgedeckt.

Treten Schäden bei der Wanderung mit den Bienenvölkern auf, sind diese ebenfalls abgedeckt. Aber es gilt auch zu vergleichen, häufig sind Schäden am eigenen Auto nicht versichert sondern bedürfen einer separaten Teil- oder Vollkaskoversicherung. Weiterhin greift die Globalversicherung auch bei Schäden die infolge des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln in den Trachtgebieten entstehen, Bienenvölker welche an Vergiftungen durch die Verwendung von Pestiziden zur Grunde gehen werden in Geldwert ersetzt.

Die maximale Summe im Schadensfall ist häufig bereits zu sehr geringen Beträgen gedeckt, so beträgt der Maximalbetrag aller Schäden je Schadensfall oftmals weit weniger als 100.000 EUR. Die Haftungssumme für Haftpflichtschäden liegt aber, wie bei vielen anderen Versicherungen auch, im Millionenbereich. Dies betrifft aber ausschließlich Fremdschäden, die dann nicht mit dem Privatvermögen des Imkers zu begleichen sind. Betrachtet man die meisten Hobbyimkereien, so wird in den seltensten Fällen eine Gesamtversicherungssumme die Eigenschäden von mehreren Zehntausend Euro übersteigen.

Zusatzversicherung

Imkern, denen die Versicherungssummen der Globalversicherung nicht ausreichen ist, haben die Möglichkeit eine Zusatzversicherung für ihre Bienen und das Inventar abzuschließen. Die Versicherungsbeträge richten sich nach dem Wert der versicherten Gegenstände. Hierbei muss die geldwerte Summe aller versicherten Gegenstände mit der angegebenen Versicherungssumme übereinstimmen, andernfalls ist man Unterversicherung und erhält nur einen errechneten Anteil im Schadensfall. Die Kosten für die Zusatzversicherung betragen je nach Versicherungshöhe zwischen 1% bis 3% des Versicherungswerts. Hierbei gilt, je höher die Versicherungssumme, desto günstiger wird auch die Versicherungsprämie.

Besonders empfehlenswert ist eine Zusatzversicherung, wenn häufig gewandert wird und die Bienenvölker an unbewachten Standorten stehen. Gerade Diebstahl und Vandalismus kann in abgelegenen Gegenden häufig zu Problemen führen und das fortführen der Imkerei gefährden. Grundlage für eine Zusatzversicherung ist der Abschluss einer bereits oben erwähnten Grundversicherung bzw. Globalversicherung. Der Vorteil der Zusatzversicherung liegt in der vollständigen Absicherung des Gesamtwertes, während bei der Globalversicherung nur anteilige Kosten abgedeckt sind, welche weit unter dem Wiederbeschaffungswert liegen.

Produkt–Haftpflichtversicherung

Eine Produkt–Haftpflichtversicherung tritt bei Schäden ein, welche durch hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse verursacht werden. Viele Imker halten die Bienen nicht nur für den Eigenbedarf sondern verkaufen die Überproduktion an Freunde und Bekannte oder sogar an Dritte. Dieser Verkauf oder auch nur das Verschenken ist gleichzusetzen mit dem Begriff „in den Verkehr bringen“ oder dem beliefern von Kunden mit erzeugten Produkten. Allzu leicht kann es vorkommen, dass Honig verdirbt, weil der Wassergehalt doch leicht überhöht war. Sollte dem Konsumenten durch dessen Verzehr etwas passieren, wie zum Beispiel ein Krankheitsfall oder Verdienstausfälle, werden diese Kosten von der Produkt–Haftpflichtversicherung übernommen. Grundsätzlich gilt aber, dass der Imker hierbei nicht vorsätzlich gehandelt haben darf und dass der er im Umgang mit dem Produkt die notwendige Umsicht bewies.

Tierseuchenkasse

Die Tierseuchenkasse haftet nicht nur für den Schaden der Imker, sondern für nahezu alle Nutztiere bzw. dessen Ausfall durch auftretende Seuchen. Die Tierseuchenkasse hilft die Folgen durch die Seuche finanziell zu lindern. Gerade für Imker bieten sich aber zusätzliche Hilfen zum Beispiel bei der Eindämmung der Varroamilbe oder bei der Vorbeugung und Behandlung von sich ausbreitenden Bienenkrankheiten. Die Tierseuchenkasse übernimmt für bestimmte Behandlungsmittel einen Teil der Kosten. Auch bei einem Ausbruch der berüchtigten Amerikanischen Faulbrut können die entstehenden Kosten bei der Tierseuchenkasse abgerechnet und zum Teil erstattet werden. Im Vergleich zu Haltern anderen Nutztierarten sind die Beiträge für Imker insbesondere mit wenigen Völkern sehr gering. Weitere Informationen zur Tierseuchenkasse können im örtlichen Imkerverein bezogen werden.

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