Unter Vandalismus ist die Zerstörungswut eines Individuums zu verstehen, die bewusst eine mutwillige und illegale Beschädigung von fremdem Eigentum vornimmt. Diese vorsätzlich illegale Handlung resultiert aus verschiedenen Beweggründen, zum einen als gewalttätige Abreaktion eines Wutausbruchs, in anderen Fällen aber auch aus purem Zeitvertreib oder Mangel an sinnvoller Beschäftigung. Für den Imker bedeutet Vandalismus an den Bienen neben dem finanziellen Schaden durch die Beschädigung der Beuten und Bienenvölker auch einen finanziellen Verlust an Honig durch entgangene Ernten. Eigentlich haben die meisten Menschen Angst vor den Stichen der Bienen und den daraus resultierenden Schmerzen, sodass die Bienen für sich selbst einen ausreichenden Schutz darstellen sollten. Unter Einfluss von Alkohol oder dem ungestümen jugendlichen Leichtsinn können diese Hemm- und Angstschwellen aber schwinden und zu einem Gewaltausbruch oder einer Mutprobe gegenüber den fremden Bienen werden.
Im schlimmsten Fall können die Bienen durch das mutwillige Umstoßen der Beuten erheblichen Schaden nehmen und zum Tod des Volkes führen. Insbesondere in der kalten Jahreszeit besteht auch bei rechtzeitigem Auffinden der Beuten keine nennenswerte Chance mehr, die Bienen über den restlichen Winter zu bekommen. Insbesondere Magazinimker, wie es mittlerweile die meisten Betriebe praktizieren, können schnell Opfer von Vandalismus werden, denn diese Beuten lassen sich aufgrund ihres geringen Gewichts sehr leicht umwerfen. Entscheidend für das Fortbestehen der Bienen nach dem Umwerfen der Beute ist das Überleben der Königin, nur durch diese kann mit erheblichem Zeitaufwand das Volk wieder aufgebaut werden.
Versicherungsschutz für die Bienen
Innerhalb der Mitgliedschaft in einem Imkerverein wird den Mitgliedern auch eine Globalversicherung angeboten, die über den Mitgliedsbeitrag für die angegebene Anzahl an Völkern Schäden an den Bienen versichert. Die Völker müssen durch den Imkerverein an den Landesverband gemeldet werden, damit der Versicherungsschutz aktiviert wird. Die Summe des Versicherungsausgleichs für den Verlust von Beuten und Bienen ist bundeseinheitlich geregelt, deckt aber nur einen Anteil am tatsächlich entstandenen Schaden. Neben der Beschädigung und Zerstörung der Bienen und Beuten deckt die Versicherung aber auch den immer häufiger werdenden Diebstahl von Völkern ab.
Vandalismus immer Anzeigen
Vandalismus ist eine Sachbeschädigung die zwingend gegenüber der Polizei zur Anzeige gebracht werden sollte. Die Strafanzeige wegen Sachbeschädigung erfolgt dann zwar gegen Unbekannt, sofern kein Täter unmittelbar bekannt werden sollte. Es kann aber vorkommen, dass im späteren Verlauf zu anderen Straftaten ein Täter auch für diese Sachbeschädigung festgestellt werden kann. Von dem entstandenen Schaden sollten immer Fotos für sich, die Polizei und die Versicherung gemacht werden, alle Schäden, gleich welcher Größe sind zu dokumentieren. Fotos sollten in ausreichender Anzahl und von allen Details erstellt werden, es können nie zu wenige sein. Erstellen Sie nach der polizeilichen Feststellung einen umfassenden Schadensbericht mit genauen Daten was zerstört wurde, die mutmaßliche Tatzeit, dem Feststellungszeitpunkt, dem Aktenzeichen bei der Polizei, der finanziellen Höhe des Schadens usw. Melden Sie den Vandalismus dem Vorstand ihres Imkervereins, überreichen Sie diesem zusätzlich eine Kopie der gemachten Fotos und den erstellten Schadensbericht. Der Vorstand übernimmt die weiteren Maßnahmen und informiert in der Regel auch die Versicherung. Zusätzlich sollte durch Sie oder den Vorstand auch der Kreisverband über die Schäden an den Bienen informiert werden.
In einigen Fällen hat sich gezeigt, dass eine Information an die lokale Presse mit einem kleinen Artikel und Foto vom Schaden zur Ergreifung der Täter geführt hat. Ein zusätzlicher Hinweis auf eine Belohnung zur Ergreifung der Täter kann dazu führen, dass Mittäter ihre Kammeraden, sofern es mehrere waren, verraten, um die Belohnung abzugreifen. Eine Täterfeststellung kann zwar nicht die finanziellen Folgeschäden decken, sorgt aber oftmals dafür, dass die Täter merken mit ihrem Verhalten in der Gesellschaft nicht anzukommen und eine entsprechende Strafe zu erfahren.
Maßnahmen gegen Vandalismus
Neben den gängigen Maßnahmen wie die Errichtung eines Zauns zur Absicherung oder die Unterbringung auf privaten, nicht einsehbaren Grundstücken gibt es auch technische Möglichkeiten zur Absicherung. Ein aktuell sehr verbreitetes Gerät stammt ursprünglich aus der Jagt- und Forstwirtschaft. Der Saumelder reagiert auf Bewegungen im Wirkungskreis und speichert Bild- und Videodaten über den Vorfall. Hierdurch können die Täter ggf. direkt über Fotoabgleich identifiziert werden. Entscheidend ist, dass die Kameras auch über einen Nachtsichtmodus verfügen und ausreichend Akkukapazität zwischen den Besuchen ab Bienenstand haben.
Eine andere technische Umsetzung basiert auf einem Erschütterungssensor, welcher bei Auslösung eine SMS oder einen Anruf auf das Telefon des Imkers vornimmt. Dieser kann sich unmittelbar mit der Polizei auf den Weg zu seinem Bienenstand machen, um die Vandalen auf frischer Tat zu stellen. Beide technischen Geräte sind relativ kostenintensiv und ihre Funktion hängt maßgeblich von der Akkuleistung ab.
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