Bioimkerei

Die steigende Nachfrage der Verbraucher nach biologischen Produkten hat ihren Einfluss auch in die Betriebsweisen der Imker getragen. Verschiedene Zertifizierungsmethoden der Institute garantieren den Verbrauchern nach den jeweiligen Bio-Richtlinien erzeugte Endprodukte. Für den Imker bedeutet eine Zertifizierung oftmals eine vollständige Umstellung der Imkerei und eine nicht zu vernachlässigende Mehrbelastung durch Einschränkungen und Auflagen zur Haltung der Bienen, Bekämpfung von Krankheiten, Verarbeitung von Honig und Wachserzeugnissen, sowie der Führung von zusätzlichen Bestand- und Bienenstockverzeichnissen. Der Imker ist bei der Volkpflege und Honigernte zur Dokumentation der Änderungen und Maßnahmen, sowie der entnommenen Honigwaben und Honigmenge verpflichtet.

Bioimkerei | Quelle: Petra Bork / pixelio.de
Nicht nur Gemüse, Obst und Fleisch können nach Bio-Richtlinien produziert werden, sondern auch für Biohonig bestehen Richtlinien.Bioimkerei | Quelle: Petra Bork / pixelio.de

Der größte Einschnitt bei Imker der traditionellen Betriebsweise ist die ausschließliche Beschränkung auf die Materialien Vollholz, Stroh und Lehm zur Bereitstellung einer adäquaten Bienenbeute. Bei den meisten Zertifizierungen ist der Betrieb in Kunststoffbeuten, welche wesentlich leichter und handlicher sind, nicht erlaubt. Die Behandlung der Bienen darf ausschließlich mit Kräutertees, Schwefel, Ameisensäure, Essigsäure, Hitze und Kälte erfolgen, zudem ist für die Reinigung der Bienenbeuten auch bei Befall mit stark resistenten Krankheiten nur Wasser und Wasserdampf, das Abflammen mit einem Brenner, sowie der Einsatz von Natronlauge und Soda gestattet. Diese Maßnahmen sollen sich an den natürlichen Bedürfnissen der Bienen orientieren, auf die sich der Bioimker einzustellen hat.

Zertifizierung zur Bioimkerei

Als Mindeststandard gelten die Vorschriften über die ökologische und biologische Produktion der Europäischen Union, oftmals werden diese durch die eigenen Richtlinien der zertifizierenden Institute stark verschärft. Im ersten Jahr der Anmeldung zur Bioimkerei bei einer zugelassenen Kontrollstelle wird die Imkerei einer umfassenden Prüfung unterzogen, aber in der Regel noch nicht zur Bioimkerei ernannt. Erst nach einer Folgekontrolle im darauffolgenden Jahr und der Einhaltung aller notwendigen Richtlinien darf der Betrieb offiziell die Titelbezeichnung BIO Imker tragen. Die regelmäßigen Kontrollen durch eine Kontrollstelle des Kontrollbereichs A für den Bereich Erzeugung ist wie bei nahezu jeder anderen Zertifizierung mit einmaligen und jährlich wiederkehrenden Kosten verbunden. Diese richten sich zumeist nach der Größe des Betriebes und sind abhängig von der jeweiligen Kontrollstelle.

Für die Erneuerung des Bienenstandes kann die Imkerei jährlich 1/10 des Bienenbestandes durch nicht den ökologischen Kriterien entsprechende Weiseln und Schwärme austauschen, sofern diese in der Bioimkerei auf den Richtlinien entsprechende Beute und Waben gehalten werden. Neben der ökologischen Betriebsweise ist auch die Wahl eines geeigneten Standortes des Bienenstandes Bestandteil zur Zertifizierung. Die Bienen sollen in einer gering belasteten Umgebung und somit Fern ab von Autobahnen und Industrie gehalten werden. Weiterhin ist in einem definierten Umkreis um den Bienenstand die Trachtsituation im Wesentlichen auf ökologische Agrarkulturen zu bevorzugen. Insbesondere diese Gegebenheit ist durch den geringen Einfluss des Imkers nur schwer bis gar nicht durchführbar und kontrollierbar. Wird der Einzugskreis der verschiedenen Bienenweiden in einem Flugradius von 3 Kilometern betrachtet, ist eine flächendeckende, aktive Überwachung durch den Imker aus ökonomischer Sicht nicht machbar.

Ökologische Erzeugung bedingt angepasste Prozesse

In der ökologischen Imkerei fließen auch sekundäre Produktionsfaktoren in der Verwertung, Verarbeitung und Wiederaufbereitung von Wachs und für Honigherstellung notwendige Wachserzeugnisse mit ein. Anforderung an den Imker ist die Verwendung von unbelastetem und reinem Bienenwachs zur eigenen Herstellung oder der Verwertung zur Herstellung von Mittelwänden. Der Betrieb darf nur reine Mittelwände ohne medikamentöse Belastung des Wachses durch Varroa-Behandlungsmittel verwenden. In diesem Zusammenhang empfiehlt sich der Aufbau eines eigenen Wachskreislaufes, in welchem das gewonnene Wachs in eigener Herstellung wieder zu Mittelwänden verarbeitet wird. Zur Gewinnung von ausreichenden Mengen Wachs aus den eigenen nach ökologischer Betriebsweise gehaltenen Bienen und zur Reduzierung der Milbe innerhalb der Trachtsaison können Drohnenwaben ins Volk gegeben werden, die bei vollständiger Verdeckelung, aber noch vor dem Schlüpfen aus dem Volk entnommen und eingeschmolzen.

Auch in der Zucht neuer Königinnen und weiteren Verarbeitung der begatteten Königinnen ergeben sich Veränderungen in der Betriebsweise. Während in der konventionellen Imkerei den Königinnen einseitig der Flügel gestutzt wird, ist eine Beschneidung in der ökologischen Imkerei nicht zulässig.



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